Tabakkonzerne zu Milliarden-Entschädigung verurteilt

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Allein auf Imperial Tobacco Canada kämen Schadensersatzzahlungen in Höhe von 10,5 Milliarden kanadischen Dollar zu.

Drei Tabakkonzerne sind in Kanada zu milliardenschweren Entschädigungen verurteilt worden - sie sollen Raucher nicht ausreichend über Gesundheitsrisiken informiert haben.

Ein Gericht verdonnerte die Firmen JTI-Macdonald, Rothmans, Benson & Hedges (RBH) sowie Imperial Tobacco Canada, eine Tochter von British American Tobacco (BAT), am Montag (Ortszeit) zu einer Zahlung von über 15 Milliarden kanadischen Dollar (11 Mrd Euro) an Betroffene.

Das oberste Gericht der Provinz Quebec entschied damit einen fast 17-jährigen Rechtsstreit, in dem knapp eine Million Kanadier wegen Gesundheitsschädigungen geklagt hatten. Zwei Sammelklagen waren eingereicht worden - eine wegen Krebserkrankungen und eine wegen Nikotinsucht. Die Raucher, die sich zusammengetan hatten, werfen den Firmen vor, nicht angemessen über die Risiken aufgeklärt zu haben.

Eigentlich hatten die Kläger Schadenersatz in Höhe von umgerechnet knapp 25 Milliarden Euro gefordert. Die Verfahren waren 1998 gestartet worden, aber erst 2012 hatte der Prozess begonnen. Dem Urteil zufolge soll Imperial Tobacco Canada mit 67 Prozent den höchsten Teil der Entschädigungen zahlen. RBH soll für 20 Prozent der Summe und JTI-Macdonald für die restlichen 13 Prozent aufkommen.

Die Konzerne wiesen die Vorwürfe zurück. Alle drei Unternehmen kündigten an, sich gegen das Urteil wehren zu wollen. «Diese Verfahren sind noch lange nicht vorbei», teilte eine RBH-Sprecherin mit. «Wir werden das Urteil energisch anfechten und glauben, dass wir sehr starke rechtliche Gründe haben, die Entscheidung zu kippen.»

JTI-Macdonald erklärte, es gebe schon lange ein hohes Bewusstsein für die Risiken durch Rauchen - seit 40 Jahren werde auf Zigarettenpackungen vor Gesundheitsgefahren gewarnt. Philip Morris, die US-Muttergesellschaft von RBH, bezeichnete das Urteil in einer Stellungnahme als kanadischen Sonderfall. Sammelklagen seien nicht geeignet, um persönliche Schadensfälle zu klären, so der Konzern.


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